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KI-Kennzeichnungspflicht, DDG & mehr

Websites unterliegen laufend neuen gesetzlichen Anforderungen. Gleich drei Änderungen sind aktuell besonders relevant – eine ganz neue, zwei bereits geltende, aber vielen Betreiberinnen und Betreibern nach wie vor nicht bewusst. Wir zeigen, worum es geht und was jetzt zu tun ist.

Website-Pflichten 2026: KI-Kennzeichnung, neues Impressumsrecht und die Wirtschafts-ID

Websites unterliegen laufend neuen gesetzlichen Anforderungen. Gleich drei Änderungen sind aktuell besonders relevant – eine ganz neue, zwei bereits geltende, aber vielen Betreiberinnen und Betreibern nach wie vor nicht bewusst. Wir zeigen dir, worum es geht und was jetzt zu tun ist.

1. Neue KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026

Ab dem 2. August 2026 gilt in der EU eine neue Vorgabe aus der KI-Verordnung (AI Act): Inhalte, die mit Künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden, müssen für Betrachterinnen und Betrachter klar erkennbar gekennzeichnet sein. Konkret betrifft das:

  • KI-generierte oder KI-veränderte Bilder und Videos, die echt wirkende Personen, Orte oder Ereignisse zeigen (sogenannte Deepfakes)
  • mit KI erstellte oder veränderte Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden

Die Pflicht greift nur dort, wo tatsächlich ein KI-System am Ergebnis beteiligt war. Klassisches, rein manuelles Retuschieren oder Bildbearbeiten ohne KI-Filter fällt nicht darunter. Setzt du allerdings KI-Bildgeneratoren, Generative-Fill-Funktionen, KI-Videotools oder KI-Textwerkzeuge ein, solltest du jetzt prüfen, welche Inhalte auf deiner Website betroffen sind – auch bereits veröffentlichte Inhalte, sofern sie ab August 2026 weiterhin sichtbar sind.

Für die Kennzeichnung selbst stellt die EU ein einheitliches, frei nutzbares Icon zur Verfügung, das klar erkennbar zwischen vollständig KI-generierten und lediglich KI-veränderten Inhalten unterscheidet.

2. Vom TMG zum DDG: neues Impressumsrecht seit 2024

Weniger neu, aber überraschend häufig übersehen: Das klassische „Impressum nach § 5 TMG“ gibt es seit Mai 2024 offiziell nicht mehr. Mit Wirkung zum 14. Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst worden. Die Pflichtangaben für Websites und andere digitale Dienste stehen seither in § 5 DDG.

Inhaltlich hat sich vieles überschnitten, aber eben nicht alles – unter anderem wurden die Bußgeldvorschriften an EU-Vorgaben angepasst. Ein Impressum, das noch ausdrücklich auf das alte TMG verweist oder erkennbar auf einem älteren Rechtsstand basiert, wirkt schnell nicht mehr zeitgemäß und damit auch angreifbar.

3. Neu im Impressum: die Wirtschafts-Identifikationsnummer

Seit Ende 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern schrittweise eine neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich Tätigen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG besteht die Pflicht, im Impressum einer geschäftsmäßigen Website oder eines anderen digitalen Dienstes entweder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben.

Hast du keine Umsatzsteuer-ID, musst du die W-IdNr. sogar zwingend im Impressum bereithalten, sobald sie dir zugeteilt wurde. Da die Vergabe noch läuft, ist dieser Punkt in den meisten Impressen aktuell schlicht noch nicht nachgezogen worden – ein guter Zeitpunkt für einen Check.

Was du jetzt tun solltest

  • Impressum prüfen: Basiert es noch erkennbar auf dem alten § 5 TMG? Fehlt die Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls du keine Umsatzsteuer-ID hast?
  • KI-Inhalte identifizieren: Welche Bilder, Videos oder Texte auf deiner Website wurden mit KI erstellt oder bearbeitet, und sind sie ab August 2026 kennzeichnungspflichtig?
  • Kennzeichnung vorbereiten: Wo und wie wird das EU-Icon bzw. eine gleichwertige Kennzeichnung in Design und Platzierung sauber eingebunden?
  • Datenschutzerklärung aktualisieren: Sind eingesetzte KI-Tools dort bereits genannt?

Kostenloser Website-Check

Einzeln betrachtet klingt jeder dieser Punkte überschaubar. In Summe zeigen sie aber: Recht rund um Websites entwickelt sich schnell weiter, und wer eine Website einmal eingerichtet und seither nicht mehr angefasst hat, läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren.

Wir werfen gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Blick auf deine aktuelle Website – Impressum, Datenschutzerklärung und, wo relevant, den Umgang mit KI-Inhalten – und geben dir eine klare Einschätzung, was zu tun ist. Melde dich einfach bei uns.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung deiner individuellen Situation empfehlen wir, eine fachkundige Rechtsberatung hinzuzuziehen.

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Zwei Männer sitzen an einem Holztisch in einem gut beleuchteten Raum mit großen Fenstern und diskutieren möglicherweise die neuesten Trends im Webdesign in Düsseldorf. Beide tragen dunkle Hemden, auf dem Tisch stehen ein kleiner Kaktus im Topf und eine grüne Tasse. Auf dem Holzboden ist teilweise ein Teppich zu sehen.

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